Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Unfallflucht – korrekterweise unerlaubte Entfernen vom Unfallort – hat eine hohe praktische Relevanz, entsprechend gibt es zahlreiche Entscheidungen zu diesem Themenkreis. Hier zwei aktuelle Entscheidungen:

Amtsgericht Bautzen (Urteil vom 25.02.2024 – 40 Ds 620 Js 31577/22) – urteilte nach 2 Jahren Verfahrensdauer:

Für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist dann kein Raum mehr, wenn seit dem Unfall längere Zeit – hier mehr als 6 Monate! – vergangen sind, in der keine weiteren verkehrsrelevanten Vorkommnisse verursacht durch den Angeklagten bekannt geworden sind, und der Angeklagte als Berufskraftfahrer auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Landgericht Bielefeld (Beschluß vom 02.02.2024 – 10 Qs 51/24):

Der Wert ab dem ein „bedeutender Schaden“ im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen ist – gesetzliche Grundlage für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis – liegt inzwischen bei 1.800 €.